Seit einigen Tage sinken nunmehr die Pegel an Aller und Weser, so dass erste Straßen wieder passierbar wurden. Für eine Entwarnung ist es aber noch zu früh. Die Hochwasserpegel werden noch einige Tage anhalten und auch neuer Regen ist angekündigt, heißt es in den Prognosen.
Mit den sinkenden Wasserpegeln werden nun auch Schäden an Infrastruktur und Gebäuden sichtbar. Doch nicht in allen Fällen können Einsatzkräfte von Feuerwehr und THW helfen. Um beispielsweise in unter Wasser stehenden Kellern oder Gebäuden mit Pumpen tätig werden zu können, ist ein Mindestwasserstand von 15 Zentimetern notwendig. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Wasserstand lediglich abgesenkt, die Räumlichkeiten jedoch technisch bedingt nicht trockengelegt werden können. Ferner ist aufgrund der Auftriebssicherheit nicht jedes Abpumpen vollgelaufener Keller angeraten, insbesondere wenn die Grundwasserpegel noch hoch sind. Darüber hinaus ist es seitens Feuerwehr nicht möglich, Einsatzmaterial zu verleihen, Ersatzteile für Heizungen, Drainagen oder sonstige Gerätschaften bereitzustellen oder Keller, Gärten und Garagen freizuräumen. Bürgerinnen und Bürger sind angehalten ihre Hilfe, sei es materiell wie personell, in der Nachbarschaft anzubieten oder zu suchen.
Sollte es dagegen zu Absackungen an Straßen oder Gebäuden kommen oder Risse sichtbar werden, die vor dem Hochwasser nicht da waren, sind im Zweifel Feuerwehr und THW die richtigen Ansprechpartner. Ähnlich verhält es sich bei Schäden an Gas- und Elektroinstallationen, wo der zuständige Energieversorger informiert werden muss.
Allgemeine Tipps zur Vorsorge und zum Verhalten bei Hochwasser hat zudem das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter nachfolgendem Link zusammengestellt: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/Hochwasser/hochwasser_node.html
Es sei erneut eindringlich darauf hingewiesen, dass Einsatzmaßnahmen von Feuerwehr, THW und sonstigen Hilfsorganisationen durch Hochwassertourismus nicht behindert werden dürfen. Ferner werden Bürgerinnen und Bürger zwingend aufgefordert, das Betreteverbot von Deich- und Wehranlagen zu respektieren. Ebenso sind Deichverteidigungswege freizuhalten – diese sind keine Parkplätze. Die Polizei unternimmt Kontrollfahrten und ahndet entsprechende Verstöße.