Aufgrund der weiterhin angespannten Hochwassersituation an den Flüssen im Binnenland wurde am ersten Weihnachtstag der Deichwachdienst im Landkreis aktiviert: Mindestens täglich werden nun die dem Hochwasser von Aller und Weser ausgesetzten Deichstrecken durch die Deichverbände begangen und auf mögliche Schadstellen kontrolliert. Bürgerinnen und Bürger sollten davon absehen die Deiche während der Hochwasserlage zu betreten oder gar zu befahren. Darüber hinaus läuft das Erfassen und die Bewertung der Hochwasserlage ununterbrochen weiter, um bei Bedarf sofort Einsatzmaßnahmen einleiten zu können.
Derweil gingen alleine an Heiligabend unzählige Anrufe zu vollgelaufenen Kellern oder Garagen bei der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle ein, die vielfach zu Einsätzen für die Ortsfeuerwehren im Landkreis Verden führten. Tätig werden konnten sie dagegen nur in den wenigsten Fällen, denn der Wasserstand war vielfach schlichtweg zu gering. Damit die Feuerwehr überhaupt mit ihren Pumpen tätig werden kann, ist ein Mindestwasserstand von 15 Zentimetern notwendig. Zu beachten dabei ist jedoch, dass der Wasserstand in Kellern und Garagen lediglich abgesenkt, diese jedoch nicht trockengelegt werden können. Darüber hinaus ist es seitens Feuerwehr nicht möglich, Einsatzmaterial zu verleihen, Ersatzteile für Heizungen, Drainagen oder sonstige Gerätschaften bereitzustellen oder Keller, Gärten und Garagen freizuräumen. Allgemeine Tipps zur Vorsorge und zum Verhalten bei Hochwasser hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter nachfolgendem Link zusammengestellt: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/Hochwasser/hochwasser_node.html
An dieser Stelle sei erneut (siehe auch Pressemitteilung des Landkreises Verden vom 22.12.2023) darauf hingewiesen, dass sich Anwohner der Flüsse über die aktuelle Hochwassersituation und die weitere Entwicklung der Wasserstände auf Stand halten. Zugleich weist die Kreisverwaltung auch darauf hin, dass die Überschwemmungsgebiete von Abflusshindernissen freizuhalten sind: Alle Betroffenen sind aufgefordert, eventuell im Überschwemmungsgebiet befindliche leicht fort schwemmbare Gegenstände wie Wohnwagen, Zelte, Gartenmöbel, gelagerte Rundballen oder landwirtschaftliche Geräte umgehend zu entfernen. Diese könnten sich bei einem Hochwasser ansonsten unter Brücken verfangen und dann eine Gefahr für den schadlosen Hochwasserabfluss darstellen, aber auch zu Schäden an Infrastruktur und zu weiteren Einsätzen der Hilfsorganisationen führen.
Derzeit sind erste Straße im Kreisgebiet bereits hochwasserbedingt gesperrt, weitere Straßensperrungen in den kommenden Tagen sind nicht ausgeschlossen. Eine Übersicht findet sich unter nachfolgendem Link: https://www.landkreis-verden.de/portal/seiten/hochwassersperrungen-und-pegelstaende-901000136-20600.html?rubrik=901000002